Informationen zu den Heimkosten

Die Kosten für den Heimaufenthalt teilen sich in drei Bereiche auf:

Kosten für die Pflegeleistungen

Unterkunft und Verpflegung

Investitionskosten

MSZ Seniorenheim am Wasserturm GmbH
Heimkosten ab 1. Januar 2024

Für die vollstationäre Pflege § 43 SGB XI und eingestreute Kurzzeitpflege § 42 SGB XI Ermittlung gemäß §§ 5 und 6 der Pflegesatzvereinbarung vom 01.09.2023 sowie der Vergütungsvereinbarung vom 31.05.2010.

Im täglichen Gesamtbetrag sind 23,67 € für Unterkunft und Verpflegung (§ 3 SGB XI) sowie 17,78 € für Investitionskosten (82 SGB XI) enthalten. Dieser Gesamtbetrag wird mit einem monatlichen Tagessatz von 30,42 Tagen multipliziert.

 

Alle Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten ab dem  1. Januar 2022, gestaffelt nach der jeweiligen Heimaufenthaltsdauer, einen Zuschlag von den Pflegekassen, der den persönlichen Eigenanteil an den Pflegekosten verringert.

Leistungszuschlag der Pflegeversicherung pro Monat

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